Allgemeine Bedingungen der Zusammenarbeit mit der Sowa Druckerei

1. Allgemeine Bedingungen

2. Berechnung

3. Bestell- und Fertigstellungsdatum

4. Dateien, Softproof und Probekopie

5. Transport, Lieferung

6. Beschwerden, Qualität

7. Zahlung

1. Allgemeine Bedingungen

1. Zweck der Zusammenarbeit ist die Ausführung eines vom Besteller aufgegebenen Auftrags für ein polygraphisches Produkt. Die Mitarbeiter der Druckerei Sowa werden sich bemühen, dass das Produkt den Erwartungen des Bestellers entspricht und die geltenden Qualitätsstandards erfüllt.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Ausführung jedes Auftrags, es sei denn, eine gesonderte schriftliche Vereinbarung sieht etwas anderes vor. Mit der Bestellung bestätigt der Besteller, diese gelesen zu haben und ihre Bestimmungen zu akzeptieren.
3. Die Druckerei Sowa darf Fotos oder Videos aus den getätigten Bestellungen ohne zusätzliche Zustimmung des Bestellers zu Werbe-, Marketing- und Verkaufsförderungszwecken verwenden, es sei denn, es wird eine andere schriftliche Vereinbarung vorgelegen.

2. Berechnung

1. Die Auftragskalkulation erhält der Besteller per:
   a) eine E-Mail vom Händler
   b) Rechner auf der Website - Nach Kontaktaufnahme mit der Verkaufsstelle kann der Besteller ein individuelles Angebot bekommen. Der Rechner berücksichtigt die Grundelemente, berechnet aber Teile einiger Vorgänge nicht, wie z.B.: Folierung des Einbandes
   c) Kundenpanel
2. Nach der Verifizierung sendet Ihnen der Händler eine Preisbestätigung zu.
3. Die Transport-/Lieferkosten werden als eine separate Position berechnet.
4. Die in den Angeboten angegebenen Preise sind für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Absendung des Angebots verbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine andere Gültigkeitsdauer angegeben.
5. Die angegebenen Preise von der Druckerei Sowa sind Nettopreise, zu den die Steuer auf Waren und Dienstleistungen zugerechnet wird, gemäß dem geltenden Satz am Tag der Rechnungsstellung.
6. Die Kosten für die Anfertigung von Probedrucken, Softproofs, Änderungen der gelieferten/übersendeten Dateien und ähnliche vorbereitende Arbeiten zum Ziel Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

3. Bestell- und Fertigstellungsdatum

1. Der Besteller versendet die Bestellung per E-Mail oder gibt die Bestellung im Kundenpanel ab.
2. Bei einer E-Mail-Bestellung versendet der Händler unverzüglich nach Prüfung der Richtigkeit der Daten eine E-Mail-Bestätigung der Bestellung mit dem Datum des Abschlusses und den Lieferungskosten. Der Fertigstellungstermin ist in §3 Punkt . angegeben 6.
3. Bei einer Bestellung über das Kundenpanel wird die Bestellung automatisch bestätigt. Bei einigen technisch oder materiell besonders komplexen Aufträgen ist eine zusätzliche Prüfung durch den Händler erforderlich.
4. Druckerei Sowa kann die Ausführung bestimmter Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen, einschließlich solcher, die gegen geltendes Recht in Polen verstoßen und insbesondere Inhalte enthalten, die Gewalt oder Hass propagieren, religiöse Gefühle verletzen und die Rechte anderer Personen verletzen.
5. Bei Abweichungen zwischen Bestellung und Angebot (z.B. unterschiedliche Seitenanzahl der Datei) übermittelt die Druckerei Sowa die Informationen und schätzt eventuell die Ausführung der Bestellung erneut.
6. Zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestimmt die Druckerei Sowa die Auftragsabwicklungszeit - in vollen Arbeitstagen. Dies ist die Zeit, die vom Eingang der Bestellung und der korrekten Dateien – bis zum Versand vergeht.
7. Die meisten Aufträge werden innerhalb der angegebenen Zeit ausgeführt, jedoch kann es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Druckerei Sowa, können Verzögerungen vorkommen, insbesondere aufgrund des Inkrafttretens von Rechtsvorschriften, die zu Änderungen des Arbeitsumfangs und der Arbeitsorganisation führen, sowie zum Beispiel durch den Mangel an verfügbaren Materialien oder Maschinenausfall. In einem solchen Fall werden die Vertreter von Druckerei Sowa den Besteller unverzüglich, spätestens jedoch am Tag des geplanten Versands der Bestellung, darüber informieren.
8. Druckerei Sowa ist nicht verantwortlich für Verzögerungen bei der Ausführung der Bestellung, die aus Gründen außerhalb ihrer Kontrolle resultieren. Die Druckerei Sowa haftet nicht für Mängel und Verzögerungen bei der Ausführung von Aufträgen, die auf eine unsachgemäße Vorbereitung der Grafikdateien für den Druck durch den Besteller zurückzuführen sind.
9. Druckerei Sowa garantiert keine festen Laufzeiten für bestimmte Arten von Dienstleistungen. Diese Bedingungen werden für einzelne Bestellungen separat festgelegt und hängen unter anderem von der aktuellen Produktionskapazität.
10. Die Druckerei Sowa legt im Zusammenhang mit der Produktionstechnologie fest, dass die Endmenge des Produkts von der Bestellung um nicht mehr als 2% abweichen darf. Die fehlende Menge führt, falls gefunden, zu einer proportionalen Minderung des Rechnungswertes.

4. Dateien, Softproof und Probekopie

1. Der Besteller ist verpflichtet, bei Auftragserteilung korrekte Dateien zum Druck bereitzustellen. Ihre Anforderungen sind im Dokument "Methode zur Vorbereitung von Dateien für den Druck" festgelegt.
2. Der Besteller sendet die Dateien an die Druckerei Sowa per:
   a) E-Mail an den Händler
   b) Wetransfer.com (oder ähnlicher) Dateiübertragungsdienst an die E-Mail-Adresse des Händlers
   c) FTP-Server von Drukarnia Sowa (nach Erhalt der Zugangsdaten).
3. Der Besteller ist verpflichtet, korrekte Dateien bereitzustellen. Für Fehler in der Datei ist der Besteller verantwortlich. Unter Berücksichtigung der Qualität der Auftragsausführung, einschließlich der Vermeidung von Druckfehlern, sowie der Interessenschutz des Bestellers führt die Druckerei Sowa jedoch eine kostenlose grundlegende Dateiprüfung durch, die aus den folgenden Prüfelementen bestehen, wie:
   - Nettoformat
   - Einbetten (Einführung von Fonts)
   - Seitenzahl
   - Ausrichtung einer zufälligen Seite
   - Sichtprüfung der ungeraden und geraden Seitenränder ohne Messung
   - Platzieren von Druckmarken auf einer zufälligen Seite
   - Korrekter Umriss des Covers (Rücken, Locken)
   - Textfarben (einschließlich Barcode-Text)
   - Grafikqualität - unter 200 dpi für den Schwarzweißdruck und 300 dpi für den Farbdruck, falls auftreten.
4. Eine detailliertere Dateikontrolle erfordert gesonderte Vereinbarungen der Parteien.
5. Bei Feststellung von Fehlern wird Druckerei Sowa den Besteller unverzüglich kontaktieren, um die Möglichkeit und Art der Berichtigung der Dateien – durch den Besteller oder, wenn möglich, gegen Gebühr, durch die Druckerei – zu klären und neue Bedingungen der Bestellung festzulegen, insbesondere der Fertigstellungsfrist. Druckerei Sowa greift ohne Wissen des Kunden nicht in Dateien ein. Im Falle einer Zustimmung zum Eingriff wird die Druckerei Sowa die Genehmigung der Dateien verlangen.
6. Die Druckerei Sowa ist nicht verantwortlich für Fehler, die aus einer unsachgemäßen Vorbereitung von Materialien für den Druck resultieren, einschließlich Elemente, die nicht überprüft werden:
   - resultierend aus der Verwendung von Transparenz
   - falsche Reihenfolge der Paginas
   - falsche Platzierung von Stellenangeboten
   - unsachgemäße Vorbereitung von Layoutseiten im Innenraum
   - Position von Objekten und Texten, falsche Ränder in der Datei
   - Inkonsistenzen bei der Vergabe von ISSN / ISBN-Codes, falsch aufbereitete Barcodes
   - Aufdrucken von Objekten (overpoint)
   - Farbmapping mit farbigen Materialien auf schwarz gedruckten Seiten
   - Farbzuordnung und Endeffekt durch falsche Auswahl des Rohstoffes
   - Farbabweichung aufgrund der Verwendung eines anderen Farbraums als CMYK für Farbdateien
   - Pantone-Farben, falls nicht im Inhalt der Bestellung enthalten
   - Rechtschreib-, Grammatik-, Stilistik- und redaktionelle Fehler im Inhalt
   - Ästhetik und Qualität des Projekts.
7. Der Auftraggeber kann die Druckerei Sowa gegen Entgelt mit der Anfertigung eines Softproofs oder einer Musterkopie beauftragen, die nach Freigabe als Vorlage für den Produktionsauftrag dienen.
8. Bei Farbdrucken prüft die Druckerei Sowa nur ausgewählte Ausschnitte des Ausdrucks mit einem kalibrierten Monitor, garantiert aber keine einwandfreie Farbwiedergabe. Die Druckerei Sowa ermöglicht nach vorheriger Absprache die Möglichkeit der Farbwiedergabe in Bezug auf das gelieferte Proof oder Muster.

5. Transport, Lieferung

1. Die Parteien vereinbaren Transport- und Liefermodalitäten im Vertrag. Die Druckerei Sowa liefert fertige Aufträge über Kurierunternehmen oder eigenen Transport aus.
2. Je nach Volumen und Gewicht versendet die Druckerei Sowa Bestellungen in Paketen bis 30 kg oder auf Paletten. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, wird die Verpackungsmethode von der Druckerei Sowa ausgewählt.
3. Druckerei Sowa ist nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen aus Gründen, die auf Kurierunternehmen zurückzuführen sind.
4. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen. Bei Beschädigung des Inhalts ist der Besteller verpflichtet, im Beisein des Lieferanten / Kuriers innerhalb von maximal 7 Tagen nach Abholung des Pakets den Schadensbericht auszufüllen und eine Fotodokumentation anzufertigen an die Druckerei Sowa per E-Mail zu schicken.
5. Bei B2B-Verkäufen ist der Kurierdienst für die Lieferung verantwortlich, Druckerei Sowa reicht eine Reklamation im Namen des Bestellers ein. Bei B2C-Verkäufen liegt die Verantwortung für die Lieferung bei Druckerei Sowa.
6. Die Druckerei Sowa kann gegen eine gesonderte Gebühr die fertige Bestellung an mehrere Adressen gemäß der zugesandten Verteilerliste liefern. Der Besteller ist verpflichtet, den Verteiler spätestens 2 Werktage vor Versanddatum zuzustellen. Andernfalls können dem Besteller zusätzliche Verpackungskosten in Rechnung gestellt werden.
7. Druckerei Sowa behält sich das Recht vor, mehrere Bestellungen auf einer Palette oder in einem Karton zu verpacken, es sei denn, eine gesonderte schriftliche Vereinbarung sieht etwas anderes vor.
8. Druckerei Sowa versendet die fertigen Bestellungen sofort nach deren Fertigstellung. Erwartet der Besteller eine Einstellung der Versendung, kann ihm für jeden angefangenen Tag der Lagerung (mehr als 3 Tage ab Fertigstellung) ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Auftragswertes berechnet werden.

6. Beschwerden, Qualität

1. Druckerei Sowa garantiert die Leistungserbringung mit der Qualität, die dank des modernen technologischen Verfahrens von Druckerei Sowa möglich ist. Die technischen Parameter der einzelnen Produktionsvorgänge sind im Dokument Standards of Product Correctness in Printing House Sowa festgelegt.
2. Beschwerden sollten schriftlich per E-Mail eingereicht werden. Es ist erforderlich, ein Foto beizufügen, das den Mangel zeigt oder das Design physisch mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels zu versehen.
3. Mengenreklamationen und Sendungsschäden können bis zu 7 Tagen ab Lieferdatum der Bestellung, Qualitätsreklamationen innerhalb von maximal 30 Tagen ab Lieferdatum der Bestellung gemeldet werden.
4. Die Druckerei Sowa kann die Rücksendung der mangelhaften Ware erwarten. Mangelhafte Ware wird von Druckerei Sowa auf eigene Kosten abgeholt.
5. Reklamationen werden innerhalb von 7 Werktagen bearbeitet. Informationen zur Beilegung der Reklamation werden schriftlich an die E-Mail-Adresse des Bestellers gesendet.
6. Die Übereinstimmung mit dem Dokument des Standards der Produktkorrektheit in der Druckerei Sowa ist nicht beanstandungsfähig.

7. Zahlung

1. Die Grundzahlung für Neukunden ist die Vorauszahlung auf das angegebene Konto von Druckerei Sowa oder Barzahlung bei Erhalt der Ware.
2. Kunden, die in den letzten sechs Monaten mindestens eine Bestellung aufgegeben haben, können einen Warenkredit beantragen.
3. Gestundete Zahlungen stehen nur dem Besteller zu, der nicht in Zahlungsverzug ist und das Kreditlimit nicht überschritten hat.
4. Der Besteller ist verpflichtet, den Verbindlichkeiten gegenüber Druckerei Sowa rechtzeitig zu nachkommen. Druckerei Sowa kann die Annahme einer Bestellung verweigern, eine angenommene Bestellung ausführen oder die Lieferung bereits ausgeführter Arbeiten aussetzen, wenn der Besteller fällige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Druckerei Sowa hat.
5. Bei Zahlungsverzug ist Druckerei Sowa berechtigt zu den Forderungen, neben der Hauptsumme und den Verzugszinsen Gerichtskosten, Vollstreckungskosten, Rechtsvertretung und alle Kosten im Zusammenhang mit der Beitreibung dieser Forderung bis zur Höhe der anfallenden Kosten

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